Ihr Nachweis für Energieeffizienz und Transparenz
Der Energieausweis ist der erste Schritt, um die Energieeffizienz Ihrer Immobilie sichtbar zu machen und bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ist in vielen Fällen ein gültiger Energieausweis erforderlich. Er zeigt, wie viel Energie Ihr Gebäude tatsächlich verbraucht oder benötigen würde und macht Einsparpotenziale auf einen Blick erkennbar.
Aber: Welcher Energieausweis ist der richtige – Bedarf oder Verbrauch? Und welche Daten müssen erhoben werden?
Wir erstellen Ihren Energieausweis fundiert, rechtssicher und professionell. So gewinnen Sie Sicherheit, Transparenz und Vertrauen bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung.
Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes
Energiesparen lohnt sich
Mehr als ein Pflichtdokument: Auf Wunsch erläutern wir Ihnen die Kennwerte und zeigen, welche weiterführende Energieberatung oder Sanierungsplanung sinnvoll sein kann.
Wir erstellen Energieausweise für Wohngebäude
Ein Energieausweis zeigt auf einen Blick, wie effizient Ihr Gebäude ist. Wir sorgen für die fachgerechte Datenerhebung, Berechnung und Erstellung eines Energieausweises.
In 5 Schritten zu Ihrem Energieausweis
Unverbindliches Erstgespräch
Wir klären, welcher Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) für Ihr Gebäude erforderlich ist und welche Unterlagen Sie benötigen.
Datenaufnahme
Die relevanten Gebäudedaten erfassen wir bei einem Vor-Ort-Termin oder digital anhand Ihrer Unterlagen.
Analyse
Wir bewerten die energetische Qualität Ihres Gebäudes – entweder durch Verbrauchsdaten oder eine detaillierte Bedarfsermittlung.
Erstellung eines fachgerechten Energieausweises
Sie erhalten einen fachgerechten Ausweis mit Energiekennwert, Effizienzklasse und konkreten Modernisierungsempfehlungen gemäß den Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG).
Übergabe & Erläuterung
Der Energieausweis wird Ihnen digital oder auf Wunsch in Papierform übergeben – inklusive persönlicher Durchsprache und Hinweisen zu möglichen Sanierungsschritten.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Wozu dient ein Energieausweis?
Ein Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Er dient ausschließlich Informationszwecken und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.
(§ 79 Abs. 1 GEG)
Für welche Gebäude ist ein Energieausweis erforderlich?
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für ein Gebäude ausgestellt. Für einzelne Gebäudeteile ist ein separater Ausweis erforderlich, wenn diese rechtlich getrennt zu behandeln sind.
(§ 79 Abs. 2 GEG)
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zum Energieausweis?
Ja. Für kleine Gebäude gelten die Vorschriften zu Energieausweisen nicht. Bei Baudenkmälern sind bestimmte Pflichten eingeschränkt anwendbar.
(§ 79 Abs. 4 GEG)
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Er verliert jedoch vorzeitig seine Gültigkeit, wenn gesetzlich ein neuer Energieausweis erforderlich wird.
(§ 79 Abs. 3 GEG)
Welcher Energieausweis ist bei einem Neubau erforderlich?
Bei Neubauten ist verpflichtend ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Dieser basiert auf den energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes.
(§ 80 Abs. 1 GEG)
Wann ist bei bestehenden Gebäuden ein neuer Energieausweis erforderlich?
Ein neuer Energiebedarfsausweis ist erforderlich, wenn an einem bestehenden Gebäude wesentliche Änderungen vorgenommen werden und für das gesamte Gebäude energetische Berechnungen durchgeführt werden.
(§ 80 Abs. 2 GEG)
Wann wird ein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung benötigt?
Ein Energieausweis muss vorliegen, wenn ein Gebäude, eine Wohnung oder eine Nutzungseinheit verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird und noch kein gültiger Energieausweis existiert.
(§ 80 Abs. 3 GEG)
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Der Energieausweis ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrags muss er unverzüglich an den Käufer oder Mieter übergeben werden.
(§ 80 Abs. 4–5 GEG)
Gibt es eine Pflicht zum Aushang eines Energieausweises?
Ja. Für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr gelten Aushangpflichten ab bestimmten Nutzflächen, sobald ein Energieausweis vorliegt.
(§ 80 Abs. 6–7 GEG)
Was ist der Unterschied zwischen Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis?
Der Energiebedarfsausweis basiert auf rechnerisch ermittelten Kennwerten des Gebäudes. Der Energieverbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen, witterungsbereinigten Energieverbrauch der vergangenen Jahre.
(§§ 81–82 GEG)
Welche Daten werden für einen Energieverbrauchsausweis benötigt?
Es werden Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten benötigt. Leerstände und klimatische Einflüsse sind rechnerisch zu berücksichtigen.
(§ 82 Abs. 4–5 GEG)
Wer ist für die Richtigkeit der Daten im Energieausweis verantwortlich?
Der Aussteller trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der verwendeten Daten. Stellt der Eigentümer die Daten bereit, muss der Aussteller diese sorgfältig prüfen.
(§ 83 GEG)
Enthält ein Energieausweis Empfehlungen zur energetischen Sanierung?
Ja. Für bestehende Gebäude sind Modernisierungsempfehlungen zur kosteneffizienten Verbesserung der Energieeffizienz Bestandteil des Energieausweises, sofern solche Maßnahmen möglich sind.
(§ 84 GEG)
Welche Angaben muss ein Energieausweis mindestens enthalten?
Ein Energieausweis muss unter anderem Angaben zum Gebäude, zu Energieträgern, energetischen Kennwerten, zur Gültigkeit, zur Energieeffizienzklasse und zum Aussteller enthalten.
(§ 85 GEG)
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen nur von Personen mit entsprechender fachlicher Qualifikation ausgestellt werden. Alternativ ist auch eine erfolgreich abgelegte BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung ausreichend.
(§ 88 GEG)