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Förderung für Einzelmaßnahmen

Förderung für Dämmung, Fenster oder Heiztechnik – flexibel und individuell planbar

Was ist BEG EM?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt der Staat Eigentümerinnen und Eigentümer bei einzelnen energetischen Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden.

Gefördert werden beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster, Lüftungstechnik, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie der Einbau klimafreundlicher Heizungen.

Für Privatpersonen besonders interessant: Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Fördersätze. Beim Heizungstausch können selbstnutzende Eigentümer abhängig von Einkommen und Voraussetzungen bis zu 80 % Zuschuss erhalten.

Welche Bereiche werden gefördert?
Förderbereich Beispiele
Gebäudehülle Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz
Anlagentechnik Lüftungsanlagen, energetische Smart-Home-Systeme
Heizung Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Netzanschluss
Heizungsoptimierung hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Heizflächen
Fachplanung & Baubegleitung Planung, Nachweise und Begleitung durch Energieeffizienz-Experten

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

1. Maßnahmen an der Gebäudehülle

  • Dämmung von Wänden, Dach oder Kellerdecke
  • Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren
  • Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz

2. Anlagentechnik (außer Heizung)

Bei Wohngebäuden werden insbesondere gefördert:

  • energieeffiziente Lüftungsanlagen einschließlich Wärme-/Kälterückgewinnung
  • digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“)

3. Heizungsanlagen

Förderfähig sind insbesondere:

  • Solarthermie
  • Biomasseanlagen
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an Gebäudenetze oder Wärmenetze

4. Heizungsoptimierung

Gefördert werden beispielsweise:

  • hydraulischer Abgleich und Einstellung der Heizkurve
  • Austausch ineffizienter Heizungspumpen
  • Anpassung von Vorlauf- und Pumpentemperaturen
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Einbau geeigneter Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörper
  • Wärmespeicher und Regelungstechnik
  • Maßnahmen zur Emissionsminderung bestehender Biomasseanlagen

5. Fachplanung und Baubegleitung

Auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann gefördert werden, wenn sie unmittelbar mit einer förderfähigen Sanierungsmaßnahme zusammenhängt. Dazu gehören beispielsweise

  • energetische Fachplanung
  • Prüfung der technischen Fördervoraussetzungen
  • Begleitung und Qualitätssicherung während der Umsetzung
  • erforderliche Bestätigungen und Nachweise im Förderverfahren

Förderhöhe BEG EM

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Einzelmaßnahme.

Wie hoch ist die Förderung?
Maßnahme Grundförderung
Gebäudehülle 15 %
Anlagentechnik (außer Heizung) 15 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 %
Heizungstechnik 30 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %
Fachplanung & Baubegleitung 50 %

Zusätzlich können bei bestimmten Maßnahmen Bonusregelungen hinzukommen.

Bonusregelungen

Wie hoch ist die Förderung?
Einzelmaßnahme Grundförderung iSFP WPB Klima Einkommen Wertschöpfung
Gebäudehülle 15 % +5 % +5 %*
Anlagentechnik (außer Heizung) 15 % 5 %
Solarthermische Anlagen 30 % bis +16 % bis +40 %
Biomasseheizungen 30 % bis +16 % bis +40 %
Wärmepumpen bis 30 %¹ bis +16 % bis +40 % +15 %²
Brennstoffzellenheizung bis 30 % bis +16 % bis +40 %
Wasserstofffähige Heizung bis 30 % bis +16 % bis +40 %
Innovative Heizungstechnik bis 30 % bis +16 % bis +40 %
Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes bis 30 % bis +16 % bis +40 %
Anschluss an ein Gebäudenetz bis 30 % bis +16 % bis +40 %
Anschluss an ein Wärmenetz bis 30 % bis +16 % bis +40 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 % +5 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 50 %

*Der WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt ab Quartal 1 2027 für bestimmte Maßnahmen an der Gebäudehülle, konkret für Maßnahmen nach Nummer 5.1 Buchstabe a, also insbesondere Dämmmaßnahmen.

¹ Für Wärmepumpen beträgt die Grundförderung aktuell grundsätzlich 30 %. Ab Quartal 1 2027 reduziert sie sich laut Richtlinie auf 15 %.

² Ab Quartal 1 2027 kann für Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union zusätzlich ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 % gewährt werden.

Förderfähige Kosten

Heizungstausch
Wohneinheit Maximal förderfähige Kosten
1. Wohneinheit 28.000 €
2.–6. Wohneinheit jeweils 15.000 €
ab 7. Wohneinheit jeweils 8.000 €

Für die erste Wohneinheit sinkt der Höchstbetrag künftig schrittweise.

Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Wohneinheit regulär bei erhöhter iSFP-Grenze
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2.–6. Wohneinheit jeweils 15.000 € je 30.000 €
ab 7. Wohneinheit jeweils 8.000 € je 15.000 €

Ohne iSFP-Regelung können grundsätzlich bis zu 30.000 € förderfähige Kosten berücksichtigt werden. Bei Anwendung der erhöhten iSFP-Grenze sind bis zu 60.000 € möglich.

Fachplanung und Baubegleitung
Gebäude Maximal förderfähige Kosten Förderung
Ein-/Zweifamilienhaus 5.000 € 50 % = max. 2.500 € Zuschuss
Mehrfamilienhaus ab 3 WE 2.000 € je WE 50 %
Obergrenze Mehrfamilienhaus 20.000 € max. 10.000 € Zuschuss

Kredite (KfW Ergänzung)

Zusätzlich zum Zuschuss können förderfähige BEG-EM-Maßnahmen über einen KfW-Ergänzungskredit finanziert werden.

Heizungstausch
Merkmal Kondition
Maximaler Kreditbetrag bis zu 120.000 € je Wohneinheit
Finanzierbarer Anteil bis zu 100 % der förderfähigen Kosten innerhalb der Fördergrenzen
Antrag über ein Finanzierungsinstitut
Quellen anzeigen
  • BMWE (o. D.). Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). LINK (zuletzt am: 10.08.2026).

Entscheiden Sie schnell, denn das Warten kostet wahres Geld. Es ist unklar, wie lange die Förderungszuschüsse noch verfügbar sind. Diese wurden bereits 2024 von der Bundesregierung gekürzt. Nicht mehr lange, dann müssen Sie die gesetzlichen Anforderung erfüllen, vermutlich ohne die entsprechenden Zuschüsse, den Klimageschwindigkeits-Bonus und weitere Geldmittel. Warten Sie nicht und verschenken Sie kein Geld, sondern treffen Sie die richtigen Entscheidungen. Ich warte auf Sie, weil Energieeffizienz mit guter Beratung beginnt.

Ihr Waldemar Kroll
Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen
Energie-Effizienz-Experte