Was ist die EBW?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Eigentümer und Eigentümerinnen mit der EBW bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Die Beratung erfolgt ausschließlich durch staatlich zugelassene Energieberater und Energieberaterinnen.
Ein zentrales Ergebnis ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er zeigt:
- wie Ihr Wohngebäude Schritt für Schritt über mehrere Jahre energetisch modernisiert werden kann, oder
- wie durch eine umfassende Sanierung ein Effizienzhaus-Standard erreicht wird.
Förderhöhe EBW
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars:
- bis zu 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
- bis zu 850 € für Wohngebäude mit 3 oder mehr Wohneinheiten
Zusätzlich: Bei Mehrfamilienhäusern gibt es bis zu 250 € Extra-Zuschuss für Erläuterungen in der Eigentümerversammlung.
Insgesamt können bis zu 70 % Zuschuss erreicht werden (inkl. Boni).
Vorteile der Energieberatung
- Kostentransparenz: Sie wissen genau, welche Maßnahmen sich lohnen.
- Planungssicherheit: Der iSFP zeigt, wie Sie Ihr Gebäude schrittweise oder umfassend sanieren können.
- Fördermittelsicherheit: Nur mit einer qualifizierten Energieberatung lassen sich viele Förderprogramme von BAFA und KfW optimal nutzen.
- Nachhaltigkeit: Sie senken nicht nur Energiekosten, sondern leisten auch einen Beitrag zum Klimaschutz.
Förderfähige Kosten
- Wohngebäude:
- Heizungstechnik: bis 30.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € für die 2.–6. WE, ab der 7. WE 8.000 €
- Heizungsoptimierung: bis 60.000 € pro Wohneinheit
- Nichtwohngebäude:
- Heizungstechnik: abhängig von der Nettogrundfläche (30.000 € bis 150 m², danach gestaffelt bis max. 80 €/m²)
- Heizungsoptimierung: bis 500 €/m² (max. 1.000 m²)
- Fachplanung & Baubegleitung:
- Bis 20.000 € pro Vorhaben
- 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern
Antragstellung
- Der Antrag muss vor Beginn der Beratung online beim BAFA gestellt werden.
- Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Beratungsvertrags.
- Wichtig: Nur Energieberater:innen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste geführt sind, dürfen die Beratung durchführen.
Quellen anzeigen
- BMWE (o. D.). Energieberatung für Wohngebäude. LINK (zuletzt am: 10.09.2025).