Was ist BEG EM?
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt der Staat gezielt Eigentümerinnen und Eigentümer, die einzelne Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude umsetzen möchten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden u. a. Dämmung, Fenster, Heizungsmodernisierung, Lüftungsanlagen oder Smart-Home-Lösungen.
Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen, Vereine und öffentliche Einrichtungen.
Ihr Vorteil: Zuschüsse von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten – zusätzlich Bonusregelungen für bestimmte Maßnahmen mit bis zu 70 % Förderung.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
1. Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Dämmung von Wänden, Dach oder Kellerdecke
- Erneuerung oder Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren
- Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz
2. Anlagentechnik (außer Heizung)
- Raumlufttechnische Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- Digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Kältetechnik (z. B. Kühlung bei Nichtwohngebäuden)
- Energieeffiziente Beleuchtungssysteme in Nichtwohngebäuden
3. Heizungsanlagen
- Solarthermie
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen (inkl. Wasser-, Erdreich- oder Abwasser-Nutzung)
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an Gebäudenetze oder Wärmenetze
4. Heizungsoptimierung
- Effizienzsteigerungen bestehender Anlagen (z. B. hydraulischer Abgleich)
- Emissionsmindernde Maßnahmen bei Biomasseheizungen
5. Gebäudenetze
- Errichtung oder Erweiterung von Gebäudenetzen
- Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz
6. Fachplanung und Baubegleitung
- energetische Fachplanung und Nachweise
- qualifizierte Baubegleitung während der Umsetzung
- Beratung zu Nachhaltigkeit und Zertifizierungen
Förderhöhe BEG EM
- 15 %: Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung
- 30 %: Heizungstechnik (z. B. Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse, Netzanbindungen)
- 50 %: Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung, Fachplanung, Baubegleitung
Insgesamt können bis zu 70 % Zuschuss erreicht werden (inkl. Boni).
Bonusregelungen
- iSFP-Bonus: +5 % für Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan
- Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % bei Austausch alter Öl-, Kohle-, Gas- oder Biomasseheizungen
- Einkommens-Bonus: +30 % für Haushalte mit bis zu 40.000 € Einkommen (bei Heizungstausch)
- Wärmepumpen-Bonus: +5 % bei Nutzung von Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichen Kältemitteln
- Biomasse-Bonus: 2.500 € Zuschlag bei Einhaltung verschärfter Emissionswerte
Förderfähige Kosten
- Wohngebäude:
- Heizungstechnik: bis 30.000 € für die 1. Wohneinheit, 15.000 € für die 2.–6. WE, ab der 7. WE 8.000 €
- Heizungsoptimierung: bis 60.000 € pro Wohneinheit
- Nichtwohngebäude:
- Heizungstechnik: abhängig von der Nettogrundfläche (30.000 € bis 150 m², danach gestaffelt bis max. 80 €/m²)
- Heizungsoptimierung: bis 500 €/m² (max. 1.000 m²)
- Fachplanung & Baubegleitung:
- Bis 20.000 € pro Vorhaben
- 5.000 € bei Ein-/Zweifamilienhäusern, 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern
Kredite (KfW Ergänzung)
Neben Zuschüssen können Antragsteller:innen einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit über die KfW nutzen:
- Bis 120.000 € pro Wohneinheit (Wohngebäude)
- Bis 500 €/m² Nettogrundfläche (Nichtwohngebäude), max. 5 Mio. € pro Vorhaben
- Förderfähig für Haushalte mit Einkommen bis 90.000 €
Quellen anzeigen
- BMWE (o. D.) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). LINK (zuletzt am: 10.09.2025).