Heizung modernisieren, Zuschuss bekommen

Wir beraten Sie bei der Auswahl des Heizsystems, prüfen Fördermöglichkeiten und übernehmen die Antragstellung, damit Sie Ihren Zuschuss erhalten.

Ihr Nachweis für Energie­effizienz, Förderung und Transparenz

Der Austausch einer alten Heizung ist eine Investition in die Zukunft Ihres Gebäudes. Moderne Heizsysteme senken den Energieverbrauch, reduzieren langfristig die Heizkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Gleichzeitig stehen für viele Maßnahmen attraktive staatliche Förderprogramme wie die Heizungsförderung über BAFA Förderung und KfW Förderung zur Verfügung.

Doch welche Heizung eignet sich für Ihr Gebäude? Welche Wärmepumpe Förderung oder andere Heizungsförderung kommt für Ihr Vorhaben infrage? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Förderung für die Heizung modernisieren optimal zu nutzen?

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Auswahl des passenden Heizsystems über die technische Planung bis zur Unterstützung bei der Förderantragstellung für Ihre BAFA Förderung oder KfW Förderung.

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Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes

Wir machen’s förderkonform – Sie sparen. Ganz entspannt.

Welche Förderung für Ihr Gebäude möglich ist, prüfen wir individuell anhand der aktuellen Förderbedingungen.

Der Umstieg wird aktuell noch stark gefördert

Förderung Heizung
Förderbestandteil Beschreibung / Voraussetzungen
30 % Grundförderung Für den Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine förderfähige klimafreundliche Heizungsanlage.
16 % Klimageschwindigkeits-Bonus Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung. Der Bonus sinkt erstmals zum 01.02.2027 und anschließend halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommensbonus bis 40 % Für selbstnutzende Eigentümer. 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € Haushaltsjahreseinkommen.
Familienzuschlag Mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Maximale Gesamtförderung Grundförderung und Boni können auf bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten kombiniert werden. Für selbstnutzende Eigentümer mit entsprechendem Einkommen sind bis zu 80 % möglich.
Wichtiger Hinweis Die Förderung bezieht sich auf maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.

Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit reduziert sich ab 01.02.2027 und anschließend halbjährlich um 750 €. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen.
Ausblick Nach aktueller Planung soll im Laufe des Jahres 2027 ein Wertschöpfungsbonus für bestimmte in der EU gefertigte Wärmepumpen eingeführt werden. Die konkreten Förderbedingungen stehen derzeit noch nicht endgültig fest.

Förderfähige Heizsysteme für Ihr Gebäude

Bis zu 80 Prozent für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung

Einzelmaßnahmen (Heizungstausch) Grund­förderung Klima­ge­schwindig­keits-Bonus Ein­kommens-Bonus Wertschöpfungs­bonus
solarthermische Anlagen 30 % max. 16 % 10–40%
Biomasseheizungen 30 % max. 16 % 10–40%
Wärmepumpen max. 30 % max. 16 % 10–40% 15 %
Brennstoffzellenheizung 30 % max. 16 % 10–40%
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben) 30 % max. 16 % 10–40%
Innovative Heizungstechnik 30 % max. 16 % 10–40%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 30 % max. 16 % 10–40%
Gebäudenetzanschluss 30 % max. 16 % 10–40%
Wärmenetzanschluss 30 % max. 16 % 10–40%

Solar­thermische Anlagen

  • Nutzung von Sonnenenergie zur Wärmegewinnung
  • Einschließlich PVT-/Hybridkollektoren (gleichzeitige Strom- und Wärmeerzeugung)
  • Einsatz als eigener Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder
  • als Wärmequelle für Wärmepumpen
  • Förderfähig ist auch der Anschluss an Warmwasser- und/oder Heizsysteme
  • Speicher, Leitungen und Regelungstechnik (z. B. Solarspeicher, Steigleitungen) sind eingeschlossen

Bio­masse­heizungen

  • Förderfähig ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung
  • Einschließlich Komponenten zur Brennwertnutzung
  • Einschließlich Komponenten zur Partikelminderung, z. B.:
    • elektrostatische Abscheider
    • Gewebefilter / keramische Filter
    • Abgaswäscher
  • Förderfähig sind auch Systeme für Brennstofftransport und -zufuhr, z. B.:
    • Saugsysteme
    • Förderschnecken
    • Federblattrührwerke
    • Schubbodenaustragungen

Zusätzlicher Bonus (Zuschlag):

  • 2.500 € Zuschlag, wenn die Anlage einen Staubgrenzwert von ≤ 2,5 mg/m³ nachweislich einhält
  • Dieser Zuschlag wird unabhängig von der Förderhöchstgrenze gewährt

Elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen

  • Förderfähig sind elektrische Wärmepumpen inklusive:

    • Erschließungs- und Anschaffungskosten
    • Installation, hydraulischer Anschluss und Inbetriebnahme

Besonderheit für kompakte Hybridgeräte (Wärmepumpe + zweiter Wärmeerzeuger):

  • Bei Hybrid-Kompaktgeräten mit integrierter Wärmepumpe + z. B. Gastherme
  • nur der Wärmepumpenanteil ist förderfähig
  • Dieser wird pauschal mit 65 % der Gesamtkosten angesetzt
  • Gilt nur, wenn beide Komponenten herstellerseitig in einem Gerät verbaut sind

Brenn­stoff­zellen­heizungen

  • Förderfähig sind Brennstoffzellenheizungen, die:
    • zu 100 % mit grünem Wasserstoff 
    • oder blauem Wasserstoff
    • oder Biomethan betrieben werden
  • Voraussetzung ist der nachweisbare erneuerbare Brennstoffbezug

Wasser­stoff­fähigen Heizungen

  • Förderfähig sind wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen, jedoch nur die Investitionsmehrkosten
  • Investitionsmehrkosten = Aufpreis gegenüber einer nicht wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizung
  • Diese Mehrkosten werden pauschal mit 5 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt
  • Voraussetzung:
    • Betrieb mit grünem oder blauem Wasserstoff oder
    • Gebäude liegt in einem Wasserstoffnetz­ausbaugebiet 

Innovative Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien

  • Förderfähig sind innovative Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen
  • Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme der Anlage in die offizielle Positivliste
  • Eine Förderung ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Bestätigung der Förderfähigkeit vorliegt – entweder:
    • als Bescheid/Schreiben von BAFA oder KfW
    • oder durch Veröffentlichung in der Positivliste auf den Webseiten der Förderstellen
  • Ohne bestätigte Aufnahme in die Positivliste ist keine Förderung möglich

Auch Unternehmen profitieren

Für Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden – etwa beim Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung – können Unternehmen und Contractor*innen ebenfalls staatliche Zuschüsse erhalten. Die Förderung umfasst je nach Maßnahme bis zu 30 % der förderfähigen Kosten und unterstützt damit auch gewerbliche Akteure bei der energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestands.

Entscheiden Sie schnell, denn das Warten kostet wahres Geld. Es ist unklar, wie lange die Förderungszuschüsse noch verfügbar sind. Diese wurden bereits 2024 von der Bundesregierung gekürzt. Nicht mehr lange, dann müssen Sie die gesetzlichen Anforderung erfüllen, vermutlich ohne die entsprechenden Zuschüsse, den Klimageschwindigkeits-Bonus und weitere Geldmittel. Warten Sie nicht und verschenken Sie kein Geld, sondern treffen Sie die richtigen Entscheidungen. Ich warte auf Sie, weil Energieeffizienz mit guter Beratung beginnt.

Ihr Waldemar Kroll
Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen
Energie-Effizienz-Experte