Wir begleiten Sie zur geförderten Heizungsmodernisierung
Mit der Förderung für klimafreundliche Heizungen erhalten Sie einen attraktiven Zuschuss für den Austausch Ihrer alten Anlage – z. B. beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, eine Hybridlösung oder ein erneuerbares Heizsystem. So senken Sie Ihren Energieverbrauch, reduzieren laufende Kosten und steigern den Wert Ihres Gebäudes.
Aber: Welche Heizung passt zu Ihrem Gebäude? Wie lassen sich Förderprogramme sinnvoll kombinieren? Und welche Voraussetzungen gelten, damit bis zu 70 % Förderung bewilligt werden?
Sie erhalten klare Empfehlungen und volle Unterstützung – von der technischen Planung bis zur Einreichung aller Unterlagen.
Energieeffizenz-Experte für die Förderprogramme des Bundes
Wir machen’s förderkonform – Sie sparen. Ganz entspannt.
Ob energetische Sanierung oder Neubau – aktuell erhalten Sie noch bis zu 70 % Gesamtförderung für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
Der Umstieg wird aktuell noch stark gefördert
| Förderbaustein | Beschreibung / Voraussetzungen |
|---|---|
| 30 % Basisförderung | Für den Umstieg auf erneuerbares Heizen. |
| 20 % Klimageschwindigkeitsbonus | Für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen |
| 30 % Einkommensbonus | Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr. |
| 5 % Effizienzbonus | Für Wärmepumpen, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird |
| Deckel | Die Boni können auf bis zu 70% Gesamtförderung addiert werden.
Maximal förderfähig:
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Förderfähige Heizsysteme für Ihr Gebäude
Solarthermische Anlagen
- Nutzung von Sonnenenergie zur Wärmegewinnung
- Einschließlich PVT-/Hybridkollektoren (gleichzeitige Strom- und Wärmeerzeugung)
- Einsatz als eigener Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder
- als Wärmequelle für Wärmepumpen
- Förderfähig ist auch der Anschluss an Warmwasser- und/oder Heizsysteme
- Speicher, Leitungen und Regelungstechnik (z. B. Solarspeicher, Steigleitungen) sind eingeschlossen
Biomasseheizungen
- Förderfähig ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung
- Einschließlich Komponenten zur Brennwertnutzung
- Einschließlich Komponenten zur Partikelminderung, z. B.:
- elektrostatische Abscheider
- Gewebefilter / keramische Filter
- Abgaswäscher
- Förderfähig sind auch Systeme für Brennstofftransport und -zufuhr, z. B.:
- Saugsysteme
- Förderschnecken
- Federblattrührwerke
- Schubbodenaustragungen
Zusätzlicher Bonus (Zuschlag):
- 2.500 € Zuschlag, wenn die Anlage einen Staubgrenzwert von ≤ 2,5 mg/m³ nachweislich einhält
- Dieser Zuschlag wird unabhängig von der Förderhöchstgrenze gewährt
Elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
Förderfähig sind elektrische Wärmepumpen inklusive:
- Erschließungs- und Anschaffungskosten
- Installation, hydraulischer Anschluss und Inbetriebnahme
Besonderheit für kompakte Hybridgeräte (Wärmepumpe + zweiter Wärmeerzeuger):
- Bei Hybrid-Kompaktgeräten mit integrierter Wärmepumpe + z. B. Gastherme
- nur der Wärmepumpenanteil ist förderfähig
- Dieser wird pauschal mit 65 % der Gesamtkosten angesetzt
- Gilt nur, wenn beide Komponenten herstellerseitig in einem Gerät verbaut sind
Brennstoffzellenheizungen
- Förderfähig sind Brennstoffzellenheizungen, die:
- zu 100 % mit grünem Wasserstoff
- oder blauem Wasserstoff
- oder Biomethan betrieben werden
- Voraussetzung ist der nachweisbare erneuerbare Brennstoffbezug
Wasserstofffähigen Heizungen
- Förderfähig sind wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen, jedoch nur die Investitionsmehrkosten
- Investitionsmehrkosten = Aufpreis gegenüber einer nicht wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizung
- Diese Mehrkosten werden pauschal mit 5 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt
- Voraussetzung:
- Betrieb mit grünem oder blauem Wasserstoff oder
- Gebäude liegt in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Förderfähig sind innovative Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen
- Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme der Anlage in die offizielle Positivliste
- Eine Förderung ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Bestätigung der Förderfähigkeit vorliegt – entweder:
- als Bescheid/Schreiben von BAFA oder KfW
- oder durch Veröffentlichung in der Positivliste auf den Webseiten der Förderstellen
- Ohne bestätigte Aufnahme in die Positivliste ist keine Förderung möglich
Auch Unternehmen profitieren
Für Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden – etwa beim Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung – können Unternehmen und Contractor*innen ebenfalls staatliche Zuschüsse erhalten. Die Förderung umfasst je nach Maßnahme bis zu 35 % der förderfähigen Kosten und unterstützt damit auch gewerbliche Akteure bei der energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestands.