Heizung modernisieren, Zuschuss bekommen – ohne Aufwand für Sie

Wir beraten Sie bei der Auswahl des Heizsystems, prüfen Fördermöglichkeiten und übernehmen die Antragstellung, damit Sie Ihren Zuschuss erhalten.

Wir begleiten Sie zur geförderten Heizungs­modernisierung

Mit der Förderung für klimafreundliche Heizungen erhalten Sie einen attraktiven Zuschuss für den Austausch Ihrer alten Anlage – z. B. beim Umstieg auf eine Wärmepumpe, eine Hybridlösung oder ein erneuerbares Heizsystem. So senken Sie Ihren Energieverbrauch, reduzieren laufende Kosten und steigern den Wert Ihres Gebäudes.

Aber: Welche Heizung passt zu Ihrem Gebäude? Wie lassen sich Förderprogramme sinnvoll kombinieren? Und welche Voraussetzungen gelten, damit bis zu 70 % Förderung bewilligt werden?

Sie erhalten klare Empfehlungen und volle Unterstützung – von der technischen Planung bis zur Einreichung aller Unterlagen.

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Energieeffizenz-Experte für die Förderprogramme des Bundes

Wir machen’s förderkonform – Sie sparen. Ganz entspannt.

Ob energetische Sanierung oder Neubau – aktuell erhalten Sie noch bis zu 70 % Gesamtförderung für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung. 

Der Umstieg wird aktuell noch stark gefördert

Förderbaustein Beschreibung / Voraussetzungen
30 % Basisförderung Für den Umstieg auf erneuerbares Heizen.
20 % Klima­geschwindigkeits­bonus Für selbstgenutzte Wohneinheiten: Für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen
30 % Einkommensbonus Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr.
5 % Effizienzbonus Für Wärmepumpen, wenn Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird
Deckel Die Boni können auf bis zu 70% Gesamtförderung addiert werden.
Maximal förderfähig:
  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Förderfähige Heizsysteme für Ihr Gebäude

Solar­thermische Anlagen

  • Nutzung von Sonnenenergie zur Wärmegewinnung
  • Einschließlich PVT-/Hybridkollektoren (gleichzeitige Strom- und Wärmeerzeugung)
  • Einsatz als eigener Wärmeerzeuger (Solarthermie) oder
  • als Wärmequelle für Wärmepumpen
  • Förderfähig ist auch der Anschluss an Warmwasser- und/oder Heizsysteme
  • Speicher, Leitungen und Regelungstechnik (z. B. Solarspeicher, Steigleitungen) sind eingeschlossen

Bio­masse­heizungen

  • Förderfähig ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung
  • Einschließlich Komponenten zur Brennwertnutzung
  • Einschließlich Komponenten zur Partikelminderung, z. B.:
    • elektrostatische Abscheider
    • Gewebefilter / keramische Filter
    • Abgaswäscher
  • Förderfähig sind auch Systeme für Brennstofftransport und -zufuhr, z. B.:
    • Saugsysteme
    • Förderschnecken
    • Federblattrührwerke
    • Schubbodenaustragungen

Zusätzlicher Bonus (Zuschlag):

  • 2.500 € Zuschlag, wenn die Anlage einen Staubgrenzwert von ≤ 2,5 mg/m³ nachweislich einhält
  • Dieser Zuschlag wird unabhängig von der Förderhöchstgrenze gewährt

Elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen

  • Förderfähig sind elektrische Wärmepumpen inklusive:

    • Erschließungs- und Anschaffungskosten
    • Installation, hydraulischer Anschluss und Inbetriebnahme

Besonderheit für kompakte Hybridgeräte (Wärmepumpe + zweiter Wärmeerzeuger):

  • Bei Hybrid-Kompaktgeräten mit integrierter Wärmepumpe + z. B. Gastherme
  • nur der Wärmepumpenanteil ist förderfähig
  • Dieser wird pauschal mit 65 % der Gesamtkosten angesetzt
  • Gilt nur, wenn beide Komponenten herstellerseitig in einem Gerät verbaut sind

Brenn­stoff­zellen­heizungen

  • Förderfähig sind Brennstoffzellenheizungen, die:
    • zu 100 % mit grünem Wasserstoff 
    • oder blauem Wasserstoff
    • oder Biomethan betrieben werden
  • Voraussetzung ist der nachweisbare erneuerbare Brennstoffbezug

Wasser­stoff­fähigen Heizungen

  • Förderfähig sind wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen, jedoch nur die Investitionsmehrkosten
  • Investitionsmehrkosten = Aufpreis gegenüber einer nicht wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizung
  • Diese Mehrkosten werden pauschal mit 5 % der Gesamtkosten als förderfähig anerkannt
  • Voraussetzung:
    • Betrieb mit grünem oder blauem Wasserstoff oder
    • Gebäude liegt in einem Wasserstoffnetz­ausbaugebiet 

Innovative Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien

  • Förderfähig sind innovative Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen
  • Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme der Anlage in die offizielle Positivliste
  • Eine Förderung ist nur zulässig, wenn eine schriftliche Bestätigung der Förderfähigkeit vorliegt – entweder:
    • als Bescheid/Schreiben von BAFA oder KfW
    • oder durch Veröffentlichung in der Positivliste auf den Webseiten der Förderstellen
  • Ohne bestätigte Aufnahme in die Positivliste ist keine Förderung möglich

Auch Unternehmen profitieren

Für Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden – etwa beim Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung – können Unternehmen und Contractor*innen ebenfalls staatliche Zuschüsse erhalten. Die Förderung umfasst je nach Maßnahme bis zu 35 % der förderfähigen Kosten und unterstützt damit auch gewerbliche Akteure bei der energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestands.

Entscheiden Sie schnell, denn das Warten kostet wahres Geld. Es ist unklar, wie lange die Förderungszuschüsse noch verfügbar sind. Diese wurden bereits 2024 von der Bundesregierung gekürzt. Nicht mehr lange, dann müssen Sie die gesetzlichen Anforderung erfüllen, vermutlich ohne die entsprechenden Zuschüsse, den Klimageschwindigkeits-Bonus und weitere Geldmittel. Warten Sie nicht und verschenken Sie kein Geld, sondern treffen Sie die richtigen Entscheidungen. Ich warte auf Sie, weil Energieeffizienz mit guter Beratung beginnt.

Ihr Waldemar Kroll
Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen
Energie-Effizienz-Experte